Überblick:
Coaching im Rahmenvertrag
Auftragscoaching: Wenn der Arbeitgeber das Coaching finanziert!
Business-Coachings führen wir häufig im Auftrag von Unternehmen, Behörden und andere Arbeitgeber als Inhouse-Coaching durch. Die Initiative für ein solches Auftragscoaching geht meist von einer übergeordneten Führungskraft, direkt von der Geschäftsführung oder von der Personalabteilung aus, die dann auch die Finanzierung des Coachings übernimmt.
Auftragscoaching
Das Auftragscoaching hat gerade über einen Coaching-Rahmenvertrag verschiedene Vorteile für den Auftraggeber:
- Strategische Gestaltung der Personalentwicklung und des Coach-Einsatzes
- Vereinfachter Vertragsabschluss und Entlastung der Fachabteilungen und ihrer Führungskräfte
- Möglichkeit einer zentralen Steuerung durch die Personalentwicklung
- Qualitätssicherung im Coaching durch Anwendung definierter Qualitätsstandards
- Einsparung von Reisezeiten für die Beschäftigten im Inhouse-Coaching
- Individuelle Wahlmöglichkeiten des Coachs durch Nutzung unseres Coaching-Pools
Bei der Verhandlung von Rahmenverträgen und der Bildung eines Coaching-Pools stellen wir auf Wunsch gerne Qualifikationsnachweise, Zertifikate und Referenzen unserer Coachs zur Verfügung.
Ziele im Auftragscoaching können die Klärung von Zielen, von Vorgehensweisen oder von bestehenden Konflikten sein. Häufig steht auch die mentale oder gesundheitliche Stärkung von Führungspersönlichkeiten, die Klärung herausforderungsvoller Situationen oder auch die Herbeiführung von Verhaltensänderungen im Fokus. Zunehmend häufiger geht es auch darum, die Arbeitszufriedenheit von Spitzenkräften mit Hilfe eines Coachings zu verbessern und sie so an den Arbeitgeber zu binden. Zudem empfinden viele Leistungsträger die Gewährung eines Business-Coaching als Wertschätzung. Dies stärkt die Mitarbeiterbindung, es steigert die Arbeitgeberattraktivität und stärkt Ihr Employer Branding.
Coaching-Rahmenvertrag mit dem Auftraggeber
Wird Coaching als Instrument der Personalentwickung eingesetzt, so geschieht dies i.d.R. über einen Rahmenvertrag. Hier stehen nicht, wie im Einzelcoaching, personenbezogenen Ziele des Auftraggebers im Fokus, sondern die übergeordneten Ziele der Personalentwicklung für eine Personengruppe, etwa für Führungskräfte oder für ein Team. Die formalen Vertragsanteile werden hier in der Regel in einem Rahmenvertrag mit dem Auftraggeber geklärt. Die Detailziele der Coachings vereinbaren wir dann jeweils direkt mit unseren Coachees und schließen mit ihnen alleine oder gemeinsam mit der Personalentwicklung den Coaching-Kontrakt.
Businesscoaching im Dreiecksverhältnis
Im Gegensatz zum klassischen bilateralen Coachingverhältnis von Coachee und Coach sind im Auftragscoaching drei Parteien beteiligt: Coachee, Coach und Auftraggeber.
In dieser "Dreiecksbeziehung" klären wir zunächst, ob die Vorstellungen des Auftraggebers und der zu coachenden Person zusammenfallen, und ob sich diese Person solch ein Auftragscoaching überhaupt mit dem ausgewählten Coach vorstellen kann. Ebenso wichtig ist uns, dass die vom Auftraggeber eingebrachten Coachingziele mit den jeweiligen Coachees abgestimmt werden.
Für ein gelingendes Coaching ist ein gutes Vertrauensverhältnis zwischen Coach und Coachee unabdingbar. Aus diesem Grund beachten wir auch im Auftragscoaching strikt den Schutz der im Coaching erörterten persönlichen Daten und Informationen: Ohne Zustimmung unserer Coachees geben wir diese unter keinen Umständen an den Auftraggeber weiter - hierauf können sich unsere Klienten und Coachees absolut verlassen, und dies nehmen wir auch in die Vertragsgestaltung mit dem Auftraggeber auf.
Vor diesem Hintergrund ist es v.a. im Einzelcoaching sinnvoll, zum Start des Coachings ein gemeinsames Auftaktgespräch zu führen und dort gemeinsame Coaching-Ziele festzulegen. Dies fließt ggf. in die Vertragsgestaltung mit dem Auftraggeber bzw. in die Gestaltung des Coaching-Kontrakts ein. In einem Abschlussgespräch wird dann überprüft, ob und inwieweit die festgelegten Coaching-Ziele erreicht wurden, ob noch weitere Schritte zu gehen sind und wie dies geschehen soll.
Datenschutz und Schweigepflicht
Im Coachingprozess geht es immer um sehr persönliche Themen. Informationen, die wir in diesem Zusammenhang erhalten, sind geschützt. Wir achten strikt den Datenschutz und sehen uns als Coachs streng an unsere Schweigepflicht gebunden, persönliche Daten unserer Coachees geben wir grundsätzlich nicht an Dritte weiter.
Datenschutz und Schweigepflicht im Auftragscoaching
Im Auftragscoaching kann dies mit dem Anspruch des Auftraggebers kollidieren, über das informiert zu werden, wofür bezahlt wird. Diese Situation lösen wir im Autragscoaching dadurch, dass:
- die Coachingziele des Auftraggebers in den Coachingkontrakt mit einfließen
- der Auftraggeber keine persönlichen Informationen vom Coach über den Coachingprozess erhält
- Rückmeldung an den Auftraggeber beschränken sich auf formale Informationen
Wir berichten dem Auftraggeber im Rahmen unserer Berichtspflicht zur Auftragserfüllung lediglich den Umfang der durchgeführten Coachingstunden und geben eine Einschätzung dazu, inwieweit die angestrebten Ziele des Coachings erreicht wurden. Gegenüber Dritten wahren wir striktes Stillschweigen über alle während des Coachingprozesses erhaltenen Informationen einschließlich aller Informationen über den Geschäftsbetrieb, Geschäftsunterlagen, Kunden oder Geschäftspartner unserer Auftraggeber.
FAQ zum arbeitgeberfinanzierten Auftragscoaching
1. Was versteht man unter einem arbeitgeberfinanzierten Auftragscoaching?
Ein arbeitgeberfinanziertes Auftragscoaching, auch Inhouse-Coaching genannt, bezeichnet ein Coaching-Format, bei dem das Unternehmen die Kosten übernimmt und einen externen Coach im Auftrag des Unternehmens einsetzt. Dabei gibt es typischerweise drei Beteiligte: den Auftraggeber (Unternehmen), den Coachee (Mitarbeiter oder Führungskraft) und den Coach.
2. Für wen ist ein solches Coaching geeignet?
Dieses Format eignet sich für Mitarbeitende oder Führungskräfte, deren Entwicklung bzw. Veränderung Teil der Unternehmensstrategie ist – etwa bei Führungswechseln, Leistungssteigerung, Veränderungsprozessen, Konflikten oder Gesundheitsthemen. Es richtet sich nicht primär an privat zahlende Einzelpersonen.
3. Welche Ziele verfolgt das Unternehmen mit einem Auftragscoaching?
Der Aufraggeber verfolgt meist Ziele wie: Verbesserung der Führungskompetenz, Erhöhung der Mitarbeitendenleistung, Konflikt oder Veränderungsmanagement, Bindung von Talenten, Gesundheits- und Resilienzförderung. Gleichzeitig profitieren Mitarbeitende von persönlicher Weiterentwicklung.
4. Wie läuft ein arbeitgeberfinanziertes Coaching typischerweise ab?
Der Prozess beginnt mit einer Auftragsklärung zwischen Unternehmen, Coach und Coachee – hierbei werden Ziele, Rollen, Erwartungen und Rahmenbedingungen geklärt. Anschließend folgen Coaching-Sitzungen mit dem Coachee, ggf. mit Rückkopplung an das Unternehmen. Am Schluss erfolgt eine Evaluation zur Zielerreichung.
5. Wer erteilt den Auftrag – das Unternehmen oder die Mitarbeitenden?
Der Auftrag wird vom Unternehmen (z. B. HR-Abteilung oder Führung) erteilt, da es das Coaching als Teil seiner Personal- bzw. Organisationsentwicklung initiiert und finanziert. Die Coachees sind Nutzende, aber nicht alleiniger Auftraggeber.
6. Wie wird Vertraulichkeit und Datenschutz im Auftragscoaching sichergestellt?
Wichtig ist, dass der Coach mit allen Beteiligten klare Vereinbarungen zur Vertraulichkeit trifft – insbesondere was über das Coaching an das Unternehmen zurückgemeldet wird. Der Coachee sollte wissen, welche Informationen vertraulich bleiben und welche Ziel- oder Rahmenrückmeldungen erfolgen. Bei coaching differnet erfolgen Rückmeldungen an den zahlenden Auftraggeber nur mit Zustimmung duch die gecoachte Person.
7. Welche Themen können im arbeitgeberfinanzierten Coaching behandelt werden?
Typische Themen sind: Führungs- und Rollenentwicklung, Veränderungs- oder Restrukturierungsprozesse, Kommunikations- und Konfliktkompetenz, Resilienz und Gesundheit, Potenzial- und Karriereentwicklung.
8. Wie wird der Erfolg eines Auftragscoachings gemessen oder evaluiert?
Erfolg wird gemessen durch: Zielerreichung (z. B. definierte Führungs- oder Leistungsziele), Rückmeldungen der Beteiligten, Veränderungen im Verhalten oder den Ergebnissen, und ggf. Kennzahlen wie Mitarbeitendenbindung oder Leistungssteigerung. Wichtig: Evaluation bereits bei Auftragsklärung planen.
9. Wie unterscheidet sich ein arbeitgeberfinanziertes Coaching von einem privat beauftragten Coaching?
Im Arbeitgeber-finanzierten Fall ist das Unternehmen Auftraggeber, Ziele sind oft organisationsbezogen und es gibt eine Dreiecksbeziehung. Beim privat beauftragten Coaching zahlt die Person selbst, setzt ihre eigenen Ziele und ist alleinige Auftraggeberin bzw. Auftraggeber.
10. Wie werden Kosten, Dauer und Umfang eines Auftragscoachings festgelegt?
Kosten, Umfang und Dauer werden in der Auftragsklärung vereinbart – abhängig von Thema, Zielgruppe, Anzahl Sitzungen und Unternehmensrahmen. Unternehmen und Behörden verhandeln häufig Rahmenbedingungen mit Coach-Anbieter.
11. Ist ein Auftragscoaching mit Rahmenvertrag möglich?
Ja, viele Unternehmen und Behörden schließen mit coaching different Rahmenverträge ab. Diese regeln grundlegende Konditionen wie Kosten, Vertraulichkeit, Ablauf, Verfügbarkeit und Qualitätssicherung. Ein Rahmenvertrag erleichtert die wiederkehrende Beauftragung einzelner Coachings – etwa für Führungskräfte, Projektleitungen oder ganze Teams – und schafft administrative sowie rechtliche Klarheit. Dadurch wird Coaching als Teil der Personalentwicklung langfristig effizient und konsistent gestaltet.


