Überblick:
Coaching im Rahmenvertrag
Auftragscoaching: Wenn der Arbeitgeber das Coaching finanziert!
Business-Coachings führen wir häufig im Auftrag von Unternehmen, Behörden und andere Arbeitgeber als Inhouse-Coaching durch. Die Initiative für ein solches Auftragscoaching geht meist von einer übergeordneten Führungskraft, direkt von der Geschäftsführung oder von der Personalabteilung aus, die dann auch die Finanzierung des Coachings übernimmt.
Auftragscoaching
Das Auftragscoaching hat gerade über einen Coaching-Rahmenvertrag verschiedene Vorteile für den Auftraggeber:
- Strategische Gestaltung der Personalentwicklung und des Coach-Einsatzes
- Vereinfachter Vertragsabschluss und Entlastung der Fachabteilungen und ihrer Führungskräfte
- Möglichkeit einer zentralen Steuerung durch die Personalentwicklung
- Qualitätssicherung im Coaching durch Anwendung definierter Qualitätsstandards
- Einsparung von Reisezeiten für die Beschäftigten im Inhouse-Coaching
- Individuelle Wahlmöglichkeiten des Coachs durch Nutzung unseres Coaching-Pools
Bei der Verhandlung von Rahmenverträgen und der Bildung eines Coaching-Pools stellen wir auf Wunsch gerne Qualifikationsnachweise, Zertifikate und Referenzen unserer Coachs zur Verfügung.
Ziele im Auftragscoaching können die Klärung von Zielen, von Vorgehensweisen oder von bestehenden Konflikten sein. Häufig steht auch die mentale oder gesundheitliche Stärkung von Führungspersönlichkeiten, die Klärung herausforderungsvoller Situationen oder auch die Herbeiführung von Verhaltensänderungen im Fokus. Zunehmend häufiger geht es auch darum, die Arbeitszufriedenheit von Spitzenkräften mit Hilfe eines Coachings zu verbessern und sie so an den Arbeitgeber zu binden. Zudem empfinden viele Leistungsträger die Gewährung eines Business-Coaching als Wertschätzung. Dies stärkt die Mitarbeiterbindung, es steigert die Arbeitgeberattraktivität und stärkt Ihr Employer Branding.
Coaching-Rahmenvertrag
Wird Coaching als Instrument der Personalentwickung eingesetzt, so geschieht dies i.d.R. über einen Rahmenvertrag. Hier stehen nicht, wie im Einzelcoaching, personenbezogenen Ziele des Auftraggebers im Fokus, sondern die übergeordneten Ziele der Personalentwicklung für eine Personengruppe, etwa für Führungskräfte oder für ein Team. Die formalen Vertragsanteile werden hier in der Regel in einem Rahmenvertrag mit dem Auftraggeber geklärt. Die Detailziele der Coachings vereinbaren wir dann jeweils direkt mit unseren Coachees und schließen mit ihnen alleine oder gemeinsam mit der Personalentwicklung den Coaching-Kontrakt.
Businesscoaching im Dreiecksverhältnis
Im Gegensatz zum klassischen bilateralen Coachingverhältnis von Coachee und Coach sind im Auftragscoaching drei Parteien beteiligt: Coachee, Coach und Auftraggeber.
In dieser "Dreiecksbeziehung" klären wir zunächst, ob die Vorstellungen des Auftraggebers und der zu coachenden Person zusammenfallen, und ob sich diese Person solch ein Auftragscoaching überhaupt mit dem ausgewählten Coach vorstellen kann. Ebenso wichtig ist uns, dass die vom Auftraggeber eingebrachten Coachingziele mit den jeweiligen Coachees abgestimmt werden.
Für ein gelingendes Coaching ist ein gutes Vertrauensverhältnis zwischen Coach und Coachee unabdingbar. Aus diesem Grund beachten wir auch im Auftragscoaching strikt den Schutz der im Coaching erörterten persönlichen Daten und Informationen: Ohne Zustimmung unserer Coachees geben wir diese unter keinen Umständen an den Auftraggeber weiter - hierauf können sich unsere Klienten und Coachees absolut verlassen, und dies nehmen wir auch in die Vertragsgestaltung mit dem Auftraggeber auf.
Vor diesem Hintergrund ist es v.a. im Einzelcoaching sinnvoll, zum Start des Coachings ein gemeinsames Auftaktgespräch zu führen und dort gemeinsame Coaching-Ziele festzulegen. Dies fließt ggf. in die Vertragsgestaltung mit dem Auftraggeber bzw. in die Gestaltung des Coaching-Kontrakts ein. In einem Abschlussgespräch wird dann überprüft, ob und inwieweit die festgelegten Coaching-Ziele erreicht wurden, ob noch weitere Schritte zu gehen sind und wie dies geschehen soll.