Überblick:
Coachingqualität & Coaching-Contrakt
Coachingkontrakt - Vereinbarung zwischen Coachee & Coach
Der Coachingkontrakt - Ausgangspunkt im Coaching
Die Voraussetzung für einen gelingenden Coachingprozess ist immer eine Übereinkunft darüber, was mit dem Coaching erreicht werden soll, wie und in welchem Rahmen diese Ziele erreicht werden sollen und woran die Zielerreichung gemessen werden kann.
Hierzu schließen wir mit unseren Coachees einen sogenannten Coachingkontrakt. Dabei handelt es sich um weit mehr als nur eine normale Auftragserteilung. Ein Coachingkontrakt enthält Festlegungen zum Rahmen wie etwa zur Häufigkeit, zur Länge und zum Ort der Coachingtermine sowie zur Laufzeit, zu den Kosten und zu den Stornierungsregeln. Darüber hinaus enthält der Kontrakt Aussagen zu wesentlichen Elementen der persönlichen und inhaltlichen Zusammenarbeit. Hierzu zählen insbesondere die angestrebten Coachingziele sowie Angaben dazu, wie die Zielerreichung im laufenden Coachingprozess und zum Abschluss des Coachings überprüft werden soll. Ein Coachingkontrakt kann schriftlich oder in einer Visualisierung festgehalten werden.
Dies gilt im Einzelcoaching wie auch im Duocoaching zu zweit oder im Gruppencoaching und Teamcoaching. Geschlossen wird der Kontrakt entweder ...
- im Direktcoaching unmittelbar zwischen Coachees und Coach oder
- im Auftragscoaching darüber hinaus auch mit einer dritten Stelle, einer Führungskraft oder einer Personalabteilung, die das Coaching für unsere Coachees beauftragt und bezahlt.
Wichtige Aspekte im Coachingkontrakt sind:
- Themenfelder, Schwerpunkte und vorläufige Coachingziele
- Festlegung des Coachingformats
- mögliche Evaluationskriterien
- Freiwilligkeit seitens des Coachees
- Vertraulichkeit, Geheimhaltungspflicht seitens des Coachs
- Spielregeln und Grenzen des Coachingprozesses
- Klärung des zeitlichen Rahmens, der Anzahl und der Dauer der Termine
- Klärung des Durchführungsortes
- Klärung des Honorars, der Rechnungsstellung und der Stornoregelungen
Coachingkontrakt im Direktcoaching
Wird der Kontrakt direkt zwischen Coachee und Coachs vereinbart, so legen Sie gemeinsam mit Ihrem Coach fest, in welchem Rahmen der Coachingprozess stattfinden soll und woran Sie messen können, wann und ob Sie ihre Ziele erreicht haben, was ggf. noch zu tun wäre. Im Coachingkontrakt halten wir gemeinsam schriftlich oder mit Hilfe einer Visualisierung fest, was im Coaching passieren soll und wie dies umgesetzt werden soll.
Coachingkontrakt im Auftragscoaching
Im Auftragscoaching besteht im Gegensatz zum Direktcoaching ein Dreiecksverhältnis: Neben Coach und Coachee ist im Auftragscoaching als dritte Partei noch die beauftragende Personalabteilung oder Führungskraft einbezogen, welche die Kosten des Coachings trägt. Formelles und Finanzielles wird mit dieser beauftragenden Stelle vereinbart und meist in einem formalen Vertrag festgehalten. Die inhaltlichen Fragen und das konkrete Vorgehen klären wir wie auch im Direktcoaching in einem Coachingkontrakt direkt mit unseren Coachees.
Unsere Coaching-Qualitätsstandards
Coaching-Prozess nach DIN PAS 1029
Um unseren Klientinnen, Klienten Coachees im Businesscoaching wie auch im Privatcoaching höchste Coaching-Qualität anbieten zu können setzen wir auf den anerkannten Standards DIN PAS 1029. Unsere Coachs haben sich diesem Standard verpflichtet und halten die Anforderungen der DIN PAS 1029 in ihren Coachings ein.
Qualifizierte, kompetente und erfahrene Coachs
In unser Coach-Team nehmen wir ausschließlich Personen auf, welche dafür qualifiziert sind und die über ausreichenden Erfahrungen als Coachs verfügen. Voraussetzungen hierfür sind spezifische Berfufsausbildungen, anerkannte Zusatzausbildungen sowie Lebens- und Führungserfahrungen. Weiter setzen wir die Bereitschaft zu laufender Weiterbildung sowie zu systematischer Selbstreflexion voraus. Dies sind verpflichtende Kriterien für alle unsere Coachs.
Datenschutz und Schweigepflicht
Im Coachingprozess geht es immer um sehr persönliche Themen. Informationen, die wir in diesem Zusammenhang erhalten, sind geschützt. Wir achten strikt den Datenschutz und sehen uns als Coachs streng an unsere Schweigepflicht gebunden, persönliche Daten unserer Coachees geben wir grundsätzlich nicht an Dritte weiter.
Datenschutz und Schweigepflicht im Auftragscoaching
Im Auftragscoaching kann dies mit dem Anspruch des Auftraggebers kollidieren, über das informiert zu werden, wofür bezahlt wird. Diese Situation lösen wir im Autragscoaching dadurch, dass:
- die Coachingziele des Auftraggebers in den Coachingkontrakt mit einfließen
- der Auftraggeber keine persönlichen Informationen vom Coach über den Coachingprozess erhält
- Rückmeldung an den Auftraggeber beschränken sich auf formale Informationen
Wir berichten dem Auftraggeber im Rahmen unserer Berichtspflicht zur Auftragserfüllung lediglich den Umfang der durchgeführten Coachingstunden und geben eine Einschätzung dazu, inwieweit die angestrebten Ziele des Coachings erreicht wurden. Gegenüber Dritten wahren wir striktes Stillschweigen über alle während des Coachingprozesses erhaltenen Informationen einschließlich aller Informationen über den Geschäftsbetrieb, Geschäftsunterlagen, Kunden oder Geschäftspartner unserer Auftraggeber.
FAQ – Coachingkontrakt
1. Was ist ein Coachingkontrakt und warum ist er wichtig?
Ein Coachingkontrakt ist eine Vereinbarung zwischen Coach und Klient, manchmal auch unter Einbeziehung eines Auftraggebers, i.d.R. dann der Arbeitgeber. Er bildet das Fundament für den gesamten Coachingprozess. Darin werden Ziel, Ablauf, Rahmenbedingungen und Verantwortlichkeiten festgelegt. Der Coachingkontrakt schafft Transparenz und Vertrauen – beide Seiten wissen, woran sie sind. So entsteht ein klarer, geschützter Raum, in dem Entwicklung möglich wird.
2. Welche Inhalte gehören in einen Coachingkontrakt?
Ein Coachingkontrakt beschreibt die Zielsetzung des Coachings und die Rollen der Beteiligten. Er kann außerdem organisatorische Aspekte wie Termine oder die Dauer enthalten - das Honorar und die Zahlungsmodalitäten und Ausfallregelungen bei kurzfristigen Absagen sind i.d.R. nicht teil des Coachingskontraktes, sondern zuvor im Angebot oder über einen Rahmenvertrag geregelt, ebenso Vereinbarungen zur Vertraulichkeit, zur Evaluation und zu den Grenzen des Coachings. Oft finden sich dort auch Hinweise zur Arbeitsweise des Coaches und zu ethischen Standards. Kurz: Der Kontrakt bildet die inhaltliche Grundlage für das Coaching, während im Coaching-Angebot oder im Rahmenvertrag die äußeren Rahmenbedingungen geklärt sind.
3. Wer schließt den Coachingkontrakt ab – Coach, Klient oder Auftraggeber?
Der Kontrakt wird zwischen Coach und Klient geschlossen. Gelegentlich - insbesondere im Businesskontext - kann eine dritte Partei, etwa ein Auftraggeber wie ein Unternehmen oder deren Personalabteilung, hinzu kommen. Dann entsteht eine sogenannte Dreiecksbeziehung: Der Auftraggeber initiiert das Coaching, der Klient ist die zu coachende Person, und der Coach begleitet den Prozess. In diesem Fall sorgt der Kontrakt dafür, dass die Interessen aller Parteien klar benannt und respektiert werden.
4. Welche Ziele werden im Coachingkontrakt festgehalten?
Das Coachingziel ist das Herzstück des Kontrakts. Es beschreibt, was der Klient durch das Coaching erreichen möchte – etwa mehr Klarheit in einer Führungsrolle, bessere Kommunikation oder eine berufliche Neuorientierung. Dieses Ziel sollte konkret, realistisch und überprüfbar formuliert sein. Gleichzeitig bleibt es flexibel genug, um sich im Laufe des Prozesses weiterzuentwickeln. So entsteht ein Rahmen, der Richtung gibt, ohne starr zu sein.
5. Wie werden Vertraulichkeit und Datenschutz im Coachingkontrakt geregelt?
Vertraulichkeit ist eine Grundvoraussetzung für jedes Coaching. In der Regel im Angebot oder im Coaching-Rahmenvertrag wird ausdrücklich festgehalten, dass alle Inhalte des Coachings vertraulich behandelt werden. Ist dies dort nicht geregelt, so kann dies aber auch in den Coachingkontrakt aufgenommen werden. Der Klient oder die Klientin entscheidet, welche Informationen nach außen gegeben werden dürfen. Wenn ein Unternehmen Auftraggeber ist wird i.d.R. vereinbart, dass lediglich der Prozessfortschritt, nicht aber die Inhalte, zurückgemeldet werden.
6. Wie lange gilt ein Coachingkontrakt und kann er angepasst werden?
Die Gültigkeit eines Coachingkontrakts richtet sich nach der vereinbarten Dauer des Coachings. Meist umfasst er eine bestimmte Anzahl an Sitzungen oder eine Zeitspanne von mehreren Monaten. Doch Coaching ist ein lebendiger Prozess – deshalb kann der Kontrakt selbstverständlich angepasst werden, wenn sich neue Themen oder Ziele ergeben. Wichtig ist, dass beide Seiten die Änderungen gemeinsam besprechen und schriftlich festhalten.
7. Was passiert, wenn das Coachingziel während des Prozesses verändert wird?
Dass sich ein Ziel wandelt, ist häufig und sogar wünschenswert. Coaching fördert Erkenntnis und Entwicklung – und damit verändert sich oft auch die Blickrichtung. In solchen Momenten wird der Coachingkontrakt gemeinsam überprüft und angepasst. Der neue Fokus wird klar benannt, damit weiterhin eine gemeinsame Orientierung besteht. So bleibt der Prozess flexibel und gleichzeitig strukturiert.
8. Was passiert, wenn eine der Parteien den Coachingkontrakt vorzeitig beenden möchte?
Auch das wird im Coachingkontrakt geregelt. Sowohl Coach als auch Klient können den Prozess beenden – idealerweise in einem abschließenden Gespräch, in dem die bisherigen Erkenntnisse reflektiert werden. Manchmal ist eine Beendigung sinnvoll, etwa wenn das Ziel erreicht ist oder der Prozess stagniert. Wichtig ist, dass dies offen, respektvoll und in gegenseitiger Verantwortung geschieht.
9. Wie hilft der Coachingkontrakt, die Qualität und Wirksamkeit des Coachings zu sichern?
Der Coachingkontrakt ist mehr als ein formales Dokument – er ist Ausdruck einer gemeinsamen Haltung. Er schafft Klarheit, Struktur und Sicherheit, damit sich beide Seiten ganz auf die inhaltliche Arbeit konzentrieren können. Ein transparenter, sorgfältig gestalteter Kontrakt sorgt dafür, dass Erwartungen übereinstimmen, Grenzen respektiert werden und der Coachingprozess auf einem soliden Fundament steht. So wird Qualität nicht nur vereinbart, sondern auch gelebt.


